Fliesen werden im Wesentlichen nach ihrer Wasseraufnahmefähigkeit, ihrer Frostbeständigkeit, ihren rutschhemmenden Eigenschaften und der Beständigkeit ihrer Oberfläche gegenüber Abrieb klassifiziert. Keramikfliesen werden in zwei Qualitäten eingeteilt: erste und zweite Wahl. Dabei werden sowohl optische wie auch qualitative Anforderungen an Glasur, Oberfläche, Maßhaltigkeit und Wasseraufnahme gestellt. Fliesen mit groben Fehlern werden oftmals auch als dritte Wahl angeboten oder gelangen in den Ausschuss.
Gruppe | Massen-% Wasseraufnahmevermögen |
---|---|
Ia | höchstens 0,5 % |
Ib | höchstens 3 % |
IIa | 3 % bis 6 % |
IIb | 6 % bis 10 % |
III | mehr als 10 % |
Die Europäische Norm DIN EN 14411 unterteilt keramische Fliesen und Platten nach ihrem Wasseraufnahmevermögen in fünf Gruppen. Die Prüfung erfolgt nach DIN EN ISO 10545.
Frostbeständig und somit für den Außenbereich geeignet sind nur Fliesen und Platten der Gruppen Ia und Ib. Auch Fliesen, die auf überdachten Flächen wie etwa Balkonen vor Niederschlägen geschützt verlegt werden, müssen diesen Gruppen zugeordnet sein, da sie dort nicht frostgeschützt liegen. Das bedeutet nicht, dass sich die Fliesen nicht vom Untergrund lösen können. Dies hängt von der Gesamtkonstruktion ab.
Die theoretische Beanspruchung der Glasur (Oberflächenverschleiß/Abrieb) in der Nutzung wird durch ein genormtes Prüfverfahren mit einer Prüfmaschine mit rotierenden Stahlbürsten des amerikanischen Porzellan- und Email-Instituts (PEI) geprüft und nach DIN EN ISO 10545-7 in die Klassen 0 bis 5 eingeteilt (siehe nebenstehende Tabelle).
Abriebklasse | Prüf-Umdrehungen | typische Anwendungen |
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0 | 100 | in der Regel nur theoretischer Wert |
1 | 150 | nur Wandmaterial |
2 | 600 | nur Wandmaterial |
3 | 750/1500 | z. B. für nicht beanspruchte Flächen (barfuß in Bädern) |
4 | 2100 / 6000/ 12000 | z. B. bei hohen Beanspruchungen in Hauseingängen |
5 | >12000 | bei höchster Beanspruchung, z. B. Garagen |
Unter Zugabe von Wasser und definierten Schleifmitteln wird ein künstlicher Abrieb ermittelt. Als Ergebnis erhält man einen Wert, der angibt, bei welcher Anzahl der Umdrehungen sich eine sichtbare Veränderung ergibt. Diese Werte werden dann für eine Klassifizierung benutzt.
Bei unglasierten keramischen Fliesen und Platten wird der Tiefenverschleiß nach DIN EN ISO 10545-6 ermittelt. Mit Schmelzkorund und einer speziellen Schleifscheibe wird der „anfallende Abrieb“ gemessen. Das bedeutet, je geringer der Wert, desto verschleißresistenter ist die Keramik.
Gruppe | Haftreibwert | Neigungswinkel |
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R9 | Minimum | von 6 bis 10° |
R10 | erhöht | von 10 bis 19° |
R11 | erhöht2 | von 19 bis 27° |
R12 | groß | von 27 bis 35° |
R13 | sehr groß | über 35° |
Gruppe | Mindestvolumen (cm³/dm²) |
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V4 | 4 |
V6 | 6 |
V8 | 8 |
V10 | 10 |
Durch die Prüfung der Rutschsicherheit nach der DIN 51130 erfolgt die Einstufung in R-Werte. Je höher die hinter dem „R“ stehende Zahl, desto rutschhemmender und schlechter reinigungsfähig ist der Belag. Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, gibt es die Bewertungsgruppen von R9 bis R13. Die BGR 181 der Berufsgenossenschaften findet jedoch keine Anwendung auf Fußböden in Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen, bei denen keine gleitfördernden Mittel zu erwarten sind. Regenschirme transportieren Wasser, also sollte immer auf die BGR 181 Rücksicht genommen werden. Bei Abweichung von der BGR 181 sollten die Berufsgenossenschaft und die Gewerbeaufsicht zum jeweiligen Bauobjekt grundsätzlich befragt werden, da es vorkommen kann, dass beide Institutionen unterschiedliche Meinungen haben können. In Bereichen, wo fettige, pastöse oder faserig-zähe Stoffe auf den Boden gelangen, müssen Fliesen eventuell auch noch einen „Verdrängungsraum“ besitzen. Dieser Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Gehebene und wird nach vier V-Klassen bewertet. Der V-Wert gibt an, wie viel cm³ Flüssigkeit der Boden auf einem dm² mindestens aufnehmen kann.
Eine Besonderheit bilden Keramiken für nassbelastete Barfußbereiche. Diese Oberflächen werden nach DIN 51097 geprüft und in die Bewertungsgruppen nach GUV 26.17 A, B und C eingeteilt. Für den privaten Bereich gibt es keine Vorgaben. Dort sind polierte oder glattglasierte Keramiken anwendbar. Ein privates Schwimmbad oder eine private Sauna sollte aber nach den Regeln der GUV 26.17 Rutschsicherheit für nassbelastete Barfußbereiche ausgeführt werden.
Werden Bodenbeläge mit geringerer Mindestrutschhemmung geplant oder eingebaut (nach BGR 181/GUV 26.17), drohen im Unglücksfall Schadenersatz- oder Regressansprüche.
Die folgende Norm findet auf die Säurebeständigkeit Anwendung: DIN EN ISO 10545-13.
Fleckempfindlichkeit wird nach folgender Norm klassifiziert: DIN EN ISO 10545-14.
Keramikfliesen enthalten durch den Brand keine raumluftbelastenden, ausgasenden Stoffe. Bei Verlegung mit einem Kalk- oder Zementmörtel wird die Raumluft nicht mehr belastet, wenn das Anmachwasser verdunstet ist. Feinsteinzeug oder glattes, glasiertes Steinzeug / Steingut besitzen eine sehr dichte Oberfläche. Mikrobiologische, allergene Stoffe wie Milben, Hausstaub, Pilze usw. können sich fast nicht darauf entwickeln und einnisten, wohl aber auf und in den Fugen. Feinsteinzeug ist durch die nicht vorhandene Kapillarität geruchsneutral und nimmt keinen Wasserdampf auf. Bei einer Verlegung mit Reaktionsharzen, die säurebeständig sind, besteht neben einer Ausdünstungsgefahr auch ein höheres Risiko der mikrobiologischen Besiedlung. Die Strahlenbelastung hängt von den verwendeten Ausgangsstoffen ab. Eine Gefährdung ging früher hauptsächlich durch die Glasuren aus. Natriumdiuranat, auch als Uranglas bekannt und Kobaltglasuren sind stark belastend gewesen.